ALLGEMEINE BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Buchungen von Pauschalreisen und Einzelleistungen, die über ELÄMYS DMC ab dem 1.1.2021 vorgenommen werden.
ZUSATZ- UND SONDERBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN
Die vorliegenden Zusatz- und Sonderbedingungen ergänzen die allgemeinen Pauschalreisebedingungen, die vom finnischen Reiseverband und dem Verbraucherschutz im Einzelnen ausgehandelt wurden. Die Zusatz- und Sonderbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Richtlinie (EU 2015/2302) des europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sowie des finnischen Gesetzes über verbundene Reiseleistungen (901/2017) erstellt.
Aufgrund des spezifischen Charakters der Reiseleistungen, der abweichenden Regelungen der jeweiligen Transportart (u. a. Buchungs-, Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der einzelnen Fluglinien), der abweichenden Bedingungen für Übernachtungs- und Programmleistungen sowie aufgrund der spezifischen Bedingungen der Reiseorte gelten von den allgemeinen Pauschalreisebedingungen in den Punkten 4.1.–4.3. abweichende Stornierungs-, Änderungs- und Übertragungsbedingungen, die unabhängig von den Gründen für die Stornierung, Änderung oder Übertragung Anwendung finden. Eine gebuchte und bezahlte Reise kann grundsätzlich nicht kostenfrei storniert, geändert oder an Dritte übertragen werden.
PAUSCHALREISEVERTRAG UND HAFTUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER REISE
Versicherungsschutz, ausreichende Reise- und Reisegepäckversicherung, Entschädigungsgrenzen und Haftung des Reiseveranstalters
Die Reiseleistungen verstehen sich exklusive Reise-, Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung. Wir empfehlen, bereits vor der Buchung eine ausreichende Reiseversicherung abzuschließen, die u. a. den Reiserücktritt bei Krankheit oder Tod der Haupt- und Mitreisenden sowie von Angehörigen (die Namen müssen in der Versicherungspolice angegeben sein) abdeckt. Weiterhin raten wir an, die Reiserücktrittsklausel sowie die Entschädigungsgrenzen Ihrer Versicherung für derartige Fälle zu prüfen, insbesondere wenn Sie eine Jahresversicherung abgeschlossen haben oder Ihre Reiseversicherung in einer Kreditkarte enthalten ist. Einige Versicherungen haben Entschädigungsgrenzen, so dass der Eigenanteil der reisenden Person steigen kann (z.B. kann die Versicherung 25 % der Rücktrittskosten abdecken und der Eigenanteil 75 % betragen).
Wir empfehlen ebenfalls, eine ausreichende Reisegepäckversicherung abzuschließen, welche die Schadenskosten bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Reisegepäcks übernimmt. Reisedokumente, Zahlungsmittel, Medikamente und sonstige Wertsachen oder Notwendigkeiten müssen sich während der gesamten Reisezeit unter Aufsicht der reisenden Person befinden.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder sonstigen entsprechenden Umständen. Der Reiseveranstalter übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden an den Reisenden oder am Reisegepäck.
Bei der Buchung müssen die Namen in der Form und Reihenfolge angegeben werden, wie sie in den für die Reise verwendeten Ausweis-Dokumenten stehen. Für die erneute Ausstellung von Tickets und Reisedokumenten werden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro/Person und die Gebühren des jeweiligen Dienstleisters berechnet. Falls das Reglement der Fluggesellschaft keine Namensänderung vorsieht, wird überdies der vollständige Flugpreis in Rechnung gestellt.
Reisende mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung oder sonstigen Behinderungen/Krankheiten, die sich auf die Barrierefreiheit beim Reisen oder auf die vereinbarte Durchführung der Reise auswirken, müssen den Reiseveranstalter vor der Buchung diesbezüglich in Kenntnis setzen und einschlägige Vereinbarungen treffen. Reisende, die Assistenz benötigen, müssen dies vor der Buchung dem Reiseveranstalter mitteilen und fallspezifische Vereinbarungen bezüglich ihrer Teilnahme an der Reise treffen. Das Personal des Reiseveranstalters ist nicht in der Lage, einzelnen Reisenden als persönliche Assistenz zur Verfügung zu stehen. Die Reisenden müssen ihre persönliche Assistenz selbst organisieren und die Kosten hierfür selbst übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, auf Vorbestellung Assistenz an Flugplätzen, Schiffshäfen und Bahnhöfen innerhalb der EU zu organisieren.
Reisegepäck
Die Gepäckbestimmen variieren je nach Fluggesellschaft und Flugroute. Bei Linienflügen gelten für Übergepäck die Vorschriften und Gebühren der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA und/oder der Fluggesellschaft.
Reisepass und Visum
Für alle von uns angebotenen Reisen, die Grenzübertritte enthalten, wird ein gültiger Reisepass benötigt. EU-Bürger können innerhalb der EU mit einem gültigen Personalausweis reisen. Jeder Reisende, auch Kinder, muss ein gültiges Ausweis-Dokument mit sich führen. In den meisten Länder ist für die Einreise ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich, der nach der geplanten Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Die Reisenden müssen sicherstellen, dass ihr Reisepass die Vorschriften betreffs Gültigkeit und Zustand erfüllt. Die Reisebeschreibung enthält Angaben über einen möglichen Visumzwang sowie sonstige Informationen über Mindestgültigkeit von Reisepässen etc. Diese Angaben betreffen jedoch nur finnische Staatsbürger.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Reiseabbruch oder -unterbrechungen, die durch Unzulänglichkeiten in den Reisedokumenten, ein abgelaufenes oder beschädigtes Ausweis-Dokument oder Widerruf eines Visums verursacht werden. Der Reiseveranstalter ist nicht für einen für die Reise benötigten freiwilligen Versicherungsschutz zuständig. Die Reisenden kümmern sich in Eigenverantwortung um einen ausreichenden Versicherungsschutz, z. B. betreffs Reiserücktrittsversicherung. Aus diesem Grund empfiehlt der Reiseveranstalter, für die Reise eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die Personen- und Sachschäden sowie Reiserücktrittskosten abdeckt.
VERTRAGSSCHLUSS UND ENTRICHTUNG DER VEREINBARTEN VERGÜTUNG
Die reisende Person ist verpflichtet, die Reisebestätigung zu prüfen und den Reiseveranstalter unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung über mögliche Mängel oder Fehler zu informieren. Der Reisevertrag entsteht, wenn die reisende Person nach Buchung der Reise den vom Reiseveranstalter festgelegten Preis gezahlt hat.
Der Preis für die Reise ist bei der Buchung oder innerhalb eines gesondert vereinbarten Zeitraumes in voller Höhe zu zahlen.
Die reisende Person ist verpflichtet, den Reiseveranstalter zu informieren, falls die Reisedokumente nicht innerhalb eines (1) Tages ab Buchungsdatum per E-Mail oder innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Buchungsdatum per Briefpost eingegangen sind. Der Reiseveranstalter bietet keinen Ersatz für Reisedokumente, die in der Post verloren gegangen sind. Reisedokumente werden nicht per Briefpost an Adressen außerhalb von Finnland gesendet.
Wird die Online-Buchung unterbrochen und die buchende Person erhält nach Zahlung der Reise keine elektronische Reisebestätigung und andere Reisedokumente an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse, muss der Kundenservice des Reiseveranstalters sofort informiert werden.
Reisende unter 18 Jahren
Allein reisende Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) benötigen für den Abschluss des Reisevertrags stets die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Die Zustellung besagter Erlaubnis an den Reiseveranstalter liegt in der Verantwortung des Kunden/der Kundin. Eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten wird auch dann benötigt, wenn eine minderjährige Person allein in Begleitung anderer Erwachsener reist, die nicht rechtmäßige Erziehungsberechtigte der Person sind. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn ein Vertragspartner aus irgendwelchen rechtlichen Gründen als nicht rechtsfähig gilt und daher keinen Reisevertrag abschließen kann.
RÜCKTRITTSRECHT DER REISENDEN PERSON VOR REISEANTRITT
Aufgrund des spezifischen Charakters unserer Reiseleistungen weichen die für unsere Reisen geltenden Reiserücktrittsbedingungen von den allgemeinen Pauschalreisebedingungen ab. Die Reiserücktrittsbedingungen gelten unabhängig vom Rücktrittsgrund (auch bei Krankheit).
Die reisende Person hat das Recht, die Reise jederzeit vor Reiseantritt zu stornieren. Die Stornierungsgebühr wird auf der Grundlage der dem Reiseveranstalter tatsächlich anfallenden Kosten für Flugticket, Unterkunft sowie der sonstigen Kosten gemäß den Buchungs- und Geschäftsbedingungen anderer Reisedienstleister berechnet. Zusätzlich zur Stornierungsgebühr berechnen wir laut Preisliste eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro, mit der die Bearbeitungskosten abgedeckt werden.
Sind die Preise für die Reise so gestaltet, dass eine Reisegruppe aus zwei oder mehreren Personen in einem Zimmer oder in einer Wohnung untergebracht ist, und ein/e Reiseteilnehmer/in die eigene Teilnahme storniert, hat der Reiseveranstalter das Recht, zusätzlich zur Stornierungsgebühr auch die Kosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund des Rücktritts durch die Unterbelegung verursacht werden. Die von der Reise zurückgetretene Person und die übrigen Reiseteilnehmer haften gemeinsam für die Entschädigung der besagten Kosten an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter und die übrigen Reiseteilnehmer können anstelle des oben Erwähnten gemeinsam zweckmäßigere Reisearrangements für die Reisegruppe vereinbaren, wobei die übrigen Reiseteilnehmer eventuell anfallende Zusatzkosten übernehmen.
Wird die Reise nicht storniert und ein/e Reiseteilnehmer/in erscheint nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Startpunkt oder er/sie kann nicht an der Reise teilnehmen, weil er/sie aus selbstverantworteten Gründen nicht über die für die Reise erforderlichen Dokumente verfügt (gültiger Reisepass, Visum, Ausweis-Dokument oder Impfnachweis), hat die Person keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und besonders die Rücktritts-, Änderungs- und Übertragungsklauseln zu prüfen, insbesondere wenn Sie eine Jahresversicherung abgeschlossen haben oder Ihre Reiseversicherung in einer Kreditkarte enthalten ist.
RECHT DER REISENDEN PERSON AUF ÄNDERUNG UND ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS
Aufgrund des spezifischen Charakters unserer Reiseleistungen weichen die für unsere Reisen geltenden Änderungs- und Übertragungsbedingungen von den allgemeinen Pauschalreisebedingungen ab. Die Änderungs- und Übertragungsbedingungen gelten unabhängig vom Rücktrittsgrund (auch bei Krankheit).
Umbuchungen und Übertragung der Buchung an eine dritte Person
Von Kunden vorgenommene Umbuchungen werden Stornierungen gleichgesetzt, d. h. für Änderungen werden Gebühren gemäß Stornierungsgebührentabelle berechnet. Bei einigen unserer Reisen haben die Reisenden die Möglichkeit, beispielsweise den Abreisetag zu ändern. Für eine solche Umbuchung berechnen wir stets die tatsächlich anfallenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro pro Person.
Sind die Bedingungen für die Übertragung gemäß Punkt 7.2 der allgemeinen Pauschalreisebedingungen erfüllt, hat die reisende Person das Recht, ihren Vertrag auf eine dritte Person zu übertragen.
Die Person, auf die der Reisevertrag übertragen wird, muss genauso wie die übertragende Person die Möglichkeit haben, eine entsprechende Flugbuchung vorzunehmen. Selbst wenn für dieselbe reisende Person nur der Name oder sonstige Angaben nach der Buchung geändert werden, wird für die Teilnahme an der Reise vorausgesetzt, dass die Möglichkeit besteht, eine der ursprünglichen Buchung entsprechende Flugbuchung mit den neuen Personenangaben vorzunehmen. Der Reiseveranstalter berechnet die in Verbindung mit der Übertragung tatsächlich anfallenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro pro Person.
Sind die Preise für die Reise so gestaltet, dass eine Reisegruppe aus zwei oder mehreren Personen in einem Zimmer oder in einer Wohnung untergebracht ist, und ein/e Reiseteilnehmer/in storniert die eigene Teilnahme, hat der Reiseveranstalter das Recht, zusätzlich zur Stornierungsgebühr auch die Kosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund des Rücktritts durch die Unterbelegung verursacht werden. Die von der Reise zurückgetretene Person und die übrigen Reiseteilnehmer haften gemeinsam für die Entschädigung der besagten Kosten an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter und die übrigen Reiseteilnehmer können anstelle des oben Erwähnten gemeinsam zweckmäßigere Reisearrangements für die Reisegruppe vereinbaren, wobei die übrigen Reiseteilnehmer eventuell anfallende Zusatzkosten übernehmen.
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und besonders die Rücktritts-, Änderungs- und Übertragungsklauseln zu prüfen, insbesondere wenn Sie eine Jahresversicherung abgeschlossen haben oder Ihre Reiseversicherung in einer Kreditkarte enthalten ist.
Namensänderungen
Bei Namensänderungen werden die hierfür tatsächlich anfallenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro pro Person berechnet, sofern das Flug-, Schiffs- oder Zugticket noch nicht ausgestellt ist. Das Ausstellungsdatum richtet sich nach der jeweiligen Reise sowie nach dem Reglement der jeweiligen Fluggesellschaft, Reederei oder Bahngesellschaft. Erfolgt die Namensänderung nach Ausstellung des Tickets, werden die Gebühren gemäß den Vorschriften der Fluggesellschaft, Reederei oder Bahngesellschaft berechnet. So haben beispielsweise Fluggesellschaften das Recht, für Namensänderungen flug-, preisklassen- und saisonbedingte Einschränkungen aufzuerlegen. Für Flugtickets sehen die Vorschriften verschiedener Fluggesellschaften grundsätzlich keine Namensänderungen nach Ausstellung des Tickets vor.
INDIVIDUELLE, MASSGESCHNEIDERTE GRUPPEN- UND SONDERREISEN
Zahlung, Stornierung, Änderung und Übertragung
Die Konditionen von Sonderreisen, die für einzelne Gruppen maßgeschneidert zusammengestellt werden, werden in Verbindung mit dem Reiseprogramm veröffentlicht. Für derartige Reisen gelten Sonderkonditionen, da der Reiseveranstalter beispielsweise bei Stornierung der Reise die Kosten vollständig oder hauptsächlich tragen würde, da die Reise aufgrund ihres individuellen bzw. spezifischen Charakters oder aus einem anderen entsprechenden Grund nicht weiterverkauft werden könnte.
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und besonders die Rücktritts-, Änderungs- und Übertragungsklauseln zu prüfen, insbesondere wenn Sie eine Jahresversicherung abgeschlossen haben oder Ihre Reiseversicherung in einer Kreditkarte enthalten ist.
PREISÄNDERUNGEN
Preisänderungen und endgültiger Preis der Reise
Die Preise für die Reisen sind unverbindlich bis zum Abschluss des Reisevertrags. Die Preise beruhen auf den Tarifen und Wechselkursen vom Bepreisungsdatum, das in der Reisebeschreibung oder in den Reisekonditionen angegeben ist. Wir behalten uns das Recht auf Änderungen gemäß Punkt 8 der allgemeinen Pauschalreisebedingungen vor. Auf den endgültigen Preis können sich Änderungen in den Tarifen, Wechselkursen und Kraftstoffpreisen auswirken. Die Reisen werden mit internationalen Linienflügen durchgeführt. Aufgrund der spezifischen Natur der Transportform behält sich der Reiseveranstalter das Recht auf Änderungen nach Vertragsabschluss vor, sofern es zu Änderungen in den Flugpreisen, Kraftstoffpreisen oder Flugsteuern kommt. Bei eventuellen Änderungen senden wir den Kunden eine neue Endrechnung. Das jeweilige Bepreisungsdatum der Reise wird im Reiseprogramm angegeben.
Amtlich vorgeschriebene Zusatzgebühren
Sofern die Behörden Finnlands, der Zielländer oder Transitländer nach Abschluss des Reisevertrags Vorschriften oder Anweisungen erteilen, die sich auf die Durchführung der Reise auswirken, setzt der Reiseveranstalter die Reisenden darüber unverzüglich in Kenntnis. Amtliche Vorschriften werden nicht als Änderungen des Reiseveranstalters erachtet und geben somit den Reisenden nicht das Recht, ihren Pauschalreisevertrag zu kündigen oder die Reise kostenlos zu stornieren, sofern der Reiseveranstalter im Rahmen der Vorschriften weiterhin in der Lage ist, die Reise gemäß den vorliegenden Bedingungen durchzuführen. Ist eine reisende Person aufgrund der amtlichen Vorschriften verhindert, an der Reise teilzunehmen, wird die Situation als Stornierung der Reise ausgelegt, wobei die jeweils geltenden Stornierungs- und Änderungskonditionen des Reiseveranstalters Anwendung finden. Durch amtliche Vorschriften möglicherweise verursachte Zusatzkosten werden in voller Höhe von den Reisenden getragen, der Reiseveranstalter haftet nicht für derartige Kosten. Stellt der Reiseveranstalter die Zusatzkosten als Teil des Pauschalpreises in Rechnung, werden die Bestimmungen für Preisänderungen nach 8.1 b, 8.2 und 8.3 berücksichtigt.
ÄNDERUNGEN DES REISEVERANSTALTERS AM PAUSCHALREISEVERTRAG
Wechsel von Reisebegleiter, Reiseleiter oder sonstigen touristischen Fachkräften
Sollte unsere Reiseleitung während der Reise plötzlich erkranken oder anderweitig von der Erfüllung der eigenen Aufgaben verhindert sein, haben wir das Recht, eine englischsprachige Reiseleitung so lange einzusetzen, bis wir eine andere Reiseleitung in der ursprünglich vereinbarten Sprache organisieren können. Wir behalten uns das Recht vor, in zwingenden Fällen auch die im Reiseprogramm im Voraus benannte Reiseleitung oder sachverständige Person gegen eine andere qualifizierte Person auszuwechseln. Ein Wechsel der Reiseleitung berechtigt nicht zu einem Preisnachlass, einer Entschädigung oder kostenfreien Stornierung.
Auswirkung von amtlichen Vorschriften auf den Reisevertrag
Falls die Behörden Finnlands, der Zielländer oder Transitländer nach Abschluss des Reisevertrags Vorschriften oder Anweisungen erteilen, die sich auf die Durchführung der Reise auswirken, setzt der Reiseveranstalter die Reisenden darüber unverzüglich in Kenntnis. Amtliche Vorschriften werden nicht als Änderungen des Reiseveranstalters erachtet und geben somit den Reisenden nicht das Recht, ihren Pauschalreisevertrag zu kündigen oder die Reise kostenlos zu stornieren, sofern der Reiseveranstalter im Rahmen der Vorschriften weiterhin in der Lage ist, die Reise gemäß den vorliegenden Bedingungen durchzuführen. Ist eine reisende Person aufgrund der Amtsvorschriften verhindert, an der Reise teilzunehmen, wird die Situation als Stornierung der Reise ausgelegt, wobei die jeweils geltenden Stornierungs- und Änderungskonditionen des Reiseveranstalters Anwendung finden. Durch amtliche Vorschriften möglicherweise verursachte Zusatzkosten werden in voller Höhe von den Reisenden getragen, der Reiseveranstalter haftet nicht für derartige Kosten.
RECHT DES REISEVERANSTALTERS AUF STORNIERUNG UND ABBRUCH DER REISE
Durchführung von Zusatzprogramm und Touren
Für die Durchführung von Zusatzprogramm und Touren wird oft eine ausreichende Teilnehmerzahl vorausgesetzt. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Zusatzprogramm und Touren zu stornieren, sofern die Teilnehmerzahl nicht die Mindestanforderungen erfüllt. Die Teilnehmer werden so bald wie möglich über die Durchführung bzw. Stornierung solcher Leistungen informiert, in den meisten Fällen jedoch erst während der Reise. Möglicherweise für stornierte bzw. nicht durchgeführte Leistungen gezahlte Gebühren werden an die reisenden Personen zurückerstattet. Die Stornierung einer als Zusatzleistung gebuchten Tour berechtigt nicht zu einem Preisnachlass oder einer Entschädigung, die über den Preis für die Tour hinausgeht.
FEHLER UND REKLAMATION
An einigen Reiseorten sind die Verkehrsverbindungen generell unbeständig, d. h. die Reisenden müssen sich auf eventuelle Änderungen in den Zeitplänen oder in der Abwicklung des Transports einstellen. Werden die Änderungen durch höhere Gewalt verursacht (unvermeidliche Ausnahmebedingungen), nimmt der Reiseveranstalter eine fallspezifische Fehlereinschätzung vor.
Fehler oder Mängel, die während der Reise auftreten, müssen von den Reisenden ohne unnötige Verzögerung dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden.
FEHLERBEHEBUNG
Die reisende Person muss Fehler, Mängel oder Probleme immer zuerst und unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Die reisende Person muss sich zuerst mit dem Reiseveranstalter abstimmen, bevor sie beginnt, die Situation eigenständig zu klären bzw. zu beheben.
ANGEBOT ALTERNATIVER LEISTUNGEN VOR ODER WÄHREND DER REISE
Wenn die Reiseleistungen während der Reise in wesentlichen Teilen nicht wie vereinbart durchgeführt werden können, muss der Reiseveranstalter, ohne dass sich hieraus Zusatzkosten für die reisende Person ergeben, zur Fortsetzung der Reise alternative Leistungen anbieten, die nach Möglichkeit den ursprünglich vereinbarten Reiseleistungen gleichwertig sind. Die Pflicht, alternative Leistungen anzubieten, gilt auch für Fälle, in denen die Rückkehr der reisenden Person an den Ausgangspunkt der Reise nicht wie vereinbart erfolgen kann.
Der Reiseveranstalter muss der reisenden Person einen angemessenen Preisnachlass einräumen, wenn das Reiseprogramm mit den alternativen Arrangements nicht dem im ursprünglichen Pauschalreisevertrag vereinbarten Programm gleichwertig ist.
Die reisende Person kann angebotene alternative Arrangements ablehnen, wenn diese nicht mit dem im Pauschalreisevertrag Vereinbarten vergleichbar sind oder wenn der eingeräumte Preisnachlass nicht dem Ausmaß des Fehlers entspricht. Lehnt die reisende Person das alternative Arrangement aus gutem Grund ab oder es besteht nicht die Möglichkeit, ein alternatives Arrangement anzubieten, hat die reisende Person auch in solchen Fällen, in denen sie den Vertrag nicht löst, Anspruch auf einen Preisnachlass oder eine Entschädigung in angemessener Höhe. Wenn der Transport ebenfalls in der Pauschalreise enthalten ist, muss der Reiseveranstalter ohne unnötige Verzögerung einen vertragsgerechten Rücktransport organisieren, ohne dass hierdurch Zusatzkosten für die reisende Person entstehen.
Lehnt die reisende Person das alternative Arrangement ohne berechtigten Grund ab, hat sie keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Entschädigung.
ALLGEMEINES
Kostenpflichtige Sonderleistungen für Veranstaltungen
Zusätzlich angebotene Sonderleistungen, wie Tickets oder Anmeldungen für Veranstaltungen oder sonstige auf Kundenwunsch gesondert bestellte Zusatzleistungen sind nicht im Pauschalreisevertrag enthalten, sofern nicht anders erwähnt.
Sonderleistungen werden auf Kundenwunsch individuell reserviert. Wir berechnen zusätzlich zu den Kosten für die Sonderleistung eine Bearbeitungsgebühr gemäß gültiger Preisliste des Reiseveranstalters. Die Reservierungen sind nach Bestätigung verbindlich. Zum Bestätigungszeitpunkt treten die Buchungs-, Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen für Sonderleistungen in Kraft. Aufgrund des spezifischen Charakters der Sonderleistungen gelten wesentlich strengere Änderungs- und Stornierungsbedingungen.
Bei Änderungen und Stornierungen muss sich die reisende Person unverzüglich mit dem Kundenservice des Reiseveranstalters in Verbindung setzen. Die Änderungs- und Stornierungsgebühren werden auf der Grundlage der Buchungs-, Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen für Sonderleistungen berechnet. Für Änderungen oder Stornierungen wird zusätzlich zu den tatsächlich hierfür anfallenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr gemäß gültiger Preisliste des Reiseveranstalters berechnet. Für Eintrittskarten können gewöhnlich keine Änderungen vorgenommen werden. Für eine Stornierung wird gewöhnlich der gesamte Ticketpreis berechnet.
Stornierung und Terminänderung von Veranstaltungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden oder Kosten, die Kunden entstehen aufgrund von Stornierungen und Änderungen in der Abwicklung sowie bei Terminen und Austragungsorten von Veranstaltung oder Fehlern im Veranstaltungsprogramm. Bei Stornierungen oder Terminänderungen von Veranstaltungen gelten die Buchungs-, Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen für Sonderleistungen.
Stornierungen oder Terminänderungen von Veranstaltungen berechtigen nicht zu einer kostenlosen Stornierung oder Terminänderung der Pauschalreise. Möchte die reisende Person die Reise aufgrund der Stornierung oder Terminänderung der Veranstaltung stornieren oder verschieben, werden für die Stornierung oder Änderung die hierfür tatsächlich anfallenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr gemäß gültiger Preisliste des Reiseveranstalters in Höhe von 75 Euro pro Person berechnet.
Kostenfreie Sonderleistungen und Aktivitäten.
Zusätzliche kostenlose Sonderleistungen oder Aktivitäten sind nicht im Pauschalreisevertrag enthalten.
Hotels
Gemäß den internationalen Gepflogenheiten können Gäste am Anreisetag ab 15.00 Uhr einchecken und müssen am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr auschecken. Bei früher Ankunft am Reiseziel wird im Reiseprogramm erwähnt, ob ein frühes Check-in möglich ist. Getränke sind nicht im Verpflegungspreis enthalten, soweit nicht anders erwähnt. Die meisten Hotels verlangen beim Einchecken die Vorlage einer internationalen Kreditkarte als Sicherheit für eventuell bezogene Zusatzleistungen. Größe, Form und Einrichtung der Hotelzimmer können variieren, insbesondere in kleineren Boutique-Hotels in Altstädten.
Überbuchung von Flügen
Akzeptiert die reisende Person bei Überbuchung freiwillig die von der Fluggesellschaft – laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgeschriebene – angebotene Entschädigung und Ersatzbeförderung, und trennt sich somit von der Reisegruppe des Reiseveranstalters, wird dies als Kündigung des mit dem Reiseveranstalter abgeschlossenen Pauschalreisevertrags von Seiten der reisenden Person erachtet. In diesem Fall wird die rechtliche Haftpflicht des Reiseveranstalters aufgehoben und die reisende Person haftet selbst für den Rest ihrer Reise. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgen keine Rückzahlungen.
Autovermietung
Autovermietung wird als Teil der Pauschalreise über Dritte angeboten. Für Autovermietungsleistungen gelten die Geschäftsbedingungen und Reglements der jeweiligen Autovermietung. Die Autovermietungen können während des Mietzeitraums eine Kaution, d. h. eine Sicherheitsleistung für das Fahrzeug, auf der Kreditkarte des Hauptmieters blockieren. Sonstige Gebühren, wie Kraftstoff, Zusatz- oder Jungfahrergebühren sowie Liefer- und Abholgebühren, können standortspezifisch erhoben werden. Elämys DMC übernimmt nicht derartige oder entsprechende Kosten. Elämys DMC haftet bei eventuellen Schadensfällen oder Diebstählen ebenfalls nicht für Eigenanteile von Versicherungen.
Nutzung des eigenen Fahrzeugs
Bei einem Teil der Reisen haben die Reisenden die Möglichkeit, ihr eigenes Fahrzeug anstelle von Mietfahrzeugen oder Transferdienst zu nutzen, um die im Reiseprogramm enthaltenen Ziele zu erreichen. Die Nutzung des eigenen Fahrzeugs und Verzögerungen und Hindernisse, die sich aus der Nutzung des eigenen Fahrzeugs ergeben, sind nicht Teil des Pauschalreisevertrags. Die reisende Person kümmert sich eigenständig um die erforderlichen Dokumente, die in den im Reiseprogramm enthaltenen Ländern oder für den Grenzübertritt mit dem Fahrzeug benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise in den jeweiligen Ländern gesetzliche vorgeschriebene Versicherungen, Straßengebühren, Eigentums- und Halternachweise für das Fahrzeug, gültiger internationaler Führerschein etc.
Abzug sonstiger gesetzlicher Entschädigungen
Wir der reisenden Person ein Preisnachlass oder Schadensersatz laut EU-Gesetzgebung oder einem internationalen Übereinkommen gewährt, wird der entsprechende Betrag von dem Entschädigungsbetrag gemäß Punkt 18 der allgemeinen Pauschalreisebedingungen abgezogen. Die reisende Person ist verpflichtet, den Reiseveranstalter über von Dritten aufgrund des Fehlers im Reisevertrag erhaltene Entschädigungen zu informieren.
Datenschutz
Für die Reise zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden an hinsichtlich der Buchung und Durchführung der Reise notwendige Partner und Behörden in Länder in und außerhalb EU/EWA weitergegeben. Die Verarbeitung von Daten erfolgt unter Anwendung der EU-Datenschutzbestimmungen. Fluggesellschaften sind laut Beschluss der EU-Kommission verpflichtet, den Behörden in mehreren Ländern (u. a. USA, Kanada, Australien, Japan, Russland und EU-Ländern) den Zugriff auf die Buchungs- und Flugdaten einer jeden reisenden Person zu gewähren. Die weiterzuleitenden PNR-Daten bestehen aus mehreren Elementen, u. a. Name des Reisebüros, Namen und Kontaktdaten der Reisenden. Die Daten werden für Sicherheitszwecke verarbeitet.
Da in verschiedenen Ländern verfügbare Broschüren und Websites verschiedener Dienstleister Ungenauigkeiten und Fehler enthalten können, haftet der Reiseveranstalter nur für Inhalte eigener Broschüren, Websites und Reiseprogramme. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vor Abschluss des Reisevertrags Änderungen an den Reise- und Broschüreinformationen sowie an den Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Wir haften nicht für mögliche Druck- oder Schreibfehler.
Die jeweils aktuellen Informationen erhalten Sie auf unserer Website und in unserem Büro.
Der Reiseveranstalter hat beim Wettbewerbs- und Verbraucheramt eine Sicherheit für sämtliche angebotene Reisepakete hinterlegt und im Sicherheitenverzeichnis eingetragen.
Verantwortlicher Reiseveranstalter:
Elämys DMC Oy
Hämeentie 31
00500 Helsinki, Finnland
Telefon: +358 9 622 70940
incoming@elamysgroup.com
www.elamysgroup.com
USt-IdNr.: FI31353247
Registernummer Wettbewerbs- und Verbraucheramt: 524/21/Mj
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Kilpailu- ja kuluttajavirasto (Finnisches Wettbewerbs- und Verbraucheramt)
PL 5, 00531 Helsinki, Finnland
Besucheradresse:
Siltasaarenkatu 12 A, 00530 Helsinki
Telefon: +358 29 505 3000 (Zentrale)
kirjaamo@kkv.fi
www.kkv.fi
SONSTIGEN REISEKONDITIONEN
EINZELNE AKTIVITÄTEN UND ÜBERNACHTUNGSLEISTUNGEN
Diese Konditionen gelten für einzelne von Dritten erbrachte Aktivitäten und Programme sowie Übernachtungsleistungen, die von Elämys DMC Oy verkauft und vermittelt werden.
VERTRAGSSCHLUSS UND ENTRICHTUNG DER VEREINBARTEN VERGÜTUNG
Die Produkte sind über die von Elämys DMC betriebenen Webdienste erhältlich. Die Kundenbestellung wird stets elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die Kunden erhalten eine PDF-Datei, die das jeweils für die Leistung gültige Ticket oder einen Hotel-Voucher enthält. Die Produkte werden in voller Höhe bei Bestellung bezahlt. Falls Sie nach Zahlung keine Bestellbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erhalten, kontaktieren Sie bitte sofort den Kundenservice von Elämys DMC. Im Zusammenhang mit der Bestellung akzeptieren Sie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen.
Die Preise sind vom Dienstleister vorgegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Es werden keine Versandgebühren hinzugefügt.
Zahlung
Zahlung mit Visa, Visa Electron oder MasterCard.
Als Zahlungsvermittler und Zahlungsdienstleister fungiert Paytrail Oyj (FI21228397) in Zusammenarbeit mit finnischen Banken und Kreditinstituten. Bei Zahlungen mit Visa, Visa Electron oder MasterCard wird Paytrail Oyj als Zahlungsempfänger angezeigt, die Zahlung wird an den Händler weitergeleitet. Paytrail Oyj hat eine Lizenz als Zahlungsinstitut.
Paytrail Oyj, USt-IdNr.: FI21228397
Innova 2
Lutakonaukio 7
40100 Jyväskylä
Telefon: +358 207 181830
Online-Zahlung
Der Zahlungsdienst bei Online-Zahlungen wird von Paytrail Oyj (FI21228397) in Zusammenarbeit mit finnischen Banken und Kreditinstituten angeboten. Die Zahlung erfolgt wie jede andere herkömmliche Überweisung mit Online-Banking.
Änderung und Stornierung
Änderungen und Stornierungen von Bestellungen können gemäß den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters vorgenommen werden. Die Stornierungsgebühr für einzelne Aktivitäten beträgt jedoch in jedem Fall mindestens 10 % der Bestellsumme.
Bei Änderungen und Stornierungen kontaktieren Sie bitte zuerst den Kundenservice von Elämys DMC.
Höhere Gewalt
Elämys DMC hat das Recht, eine Bestellung aus Gründen höherer Gewalt zu stornieren (der Dienstleister kann die versprochenen Leistungen nicht erbringen, beispielsweise wegen Streik, Brand, Wasserschaden, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen u. a. Ereignissen, die unabhängig vom Willen der Vertragsparteien sind). In solchen Fällen hat Elämys DMC das Recht, Stornierungsgebühren zu berechnen.